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Die Satzung der Soldatenkameraden Affalterthal Die Satzung wurde während der Jahresversammlung am 29.01.1983 im Gasthaus Prütting vorgetragen und einstimmig angenommen. I. Trennung von aktiven Mitgliedern und Förderern1. Als aktive Mitglieder können aufgenommen werden:
2. Als Förderer können aufgenommen werden:
II. AusschlussMitglieder die sich den kameradschaftlichen und dörflichen Belangen
gegenüber untragbar verhalten, können vom Verein ausgeschlossen werden.
Maßgebend hierfür ist ein Mehrheitsbeschluss der Jahresversammlung. III. BeerdigungenGebürtigen Affalterthalern und Kameraden mit Hauptwohnsitz im Gemeindebereich wird beim Ableben durch eine Kranzniederlegung und eine Fahnenabordnung die letzte Ehre erwiesen. Salut wird nur geschossen bei Kameraden die aktiven Militärdienst geleistet oder bei der Bundeswehr gedient haben. IV. Geburtstage und goldene HochzeitMitglieder werden ab dem 70. Lebensjahr beitragsfrei und erhalten zum 70. Geburtstag 1 Flasche Wein. Mit dem 75., 80., 85., usw. Lebensjahr erhält der Jubilar einen Geschenkkorb. Zum Fest der goldenen Hochzeit erhält das Jubelpaar ebenfalls einen Geschenkkorb. Nachdem der Zeitpunkt des Festes nicht immer bekannt ist, wäre es angebracht, den genauen Zeitpunkt dem Vereinsvorstand anzuzeigen. V. WahlenJährlich ist eine Generalversammlung mit Kassenbericht und Jahresbericht abzuhalten. Neuwahlen sind alle vier Jahre durchzuführen. Zu wählen sind: 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer, 2 Beiräte (gleichzeitig Kassenprüfer). In besonderen Fällen zwischen den Jahresversammlungen entscheidet die Vorstandschaft. SatzungsänderungIm Jahre 1996 beschloss die Vorstandschaft folgende Satzungsänderung: |
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