Affalterthal in der Fränkischen Schweiz

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Die Satzung der Soldatenkameraden Affalterthal

Die Satzung wurde während der Jahresversammlung am 29.01.1983 im Gasthaus Prütting vorgetragen und einstimmig angenommen.

I. Trennung von aktiven Mitgliedern und Förderern

1. Als aktive Mitglieder können aufgenommen werden:

  • Kameraden mit Wohnsitz im Gemeindebereich die aktiven Militärdienst oder bei der Bundeswehr gedient haben.

  • Kameraden die den Belangen unseres Vereins aufgeschlossen gegenüber stehen.
    Aktive Kameraden werden bis zum 40. Lebensjahr aufgenommen, ab dem 40. Lebensjahr ist eine Aufnahmegebühr von DM 100,- ab dem 50. Lebensjahr eine Aufnahmegebühr von DM 200,- zu entrichten. Kameraden die aktiv beitreten erhalten vom Verein kostenlos eine Mütze.

  • Bei Wegzug aus dem Gemeindegebiet oder Austritt aus dem Verein ist die Mütze dem Verein zurück zu geben oder dieselbe zu bezahlen.
    Bei Ableben eines Mitgliedes geht die Mütze mit ins Grab. Ehrungen können nur im Gemeindebereich vorgenommen werden.

2. Als Förderer können aufgenommen werden:

  • Männer und Frauen auch außerhalb des Gemeindebereichs
    Förderer sind bei allen Anlässen des Vereins herzlich willkommen. Jedoch kann der Verein bei Geburtstagen oder eventuellen Begräbnissen keinerlei Verpflichtungen übernehmen.
  • Jeder Förderer ist berechtigt eine Mütze zu tragen, die beim Verein gekauft werden kann. Mitgliedsbeiträge von aktiven und fördernden Mitgliedern sind gleich.
    Für Förderer wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

II. Ausschluss

Mitglieder die sich den kameradschaftlichen und dörflichen Belangen gegenüber untragbar verhalten, können vom Verein ausgeschlossen werden. Maßgebend hierfür ist ein Mehrheitsbeschluss der Jahresversammlung.
Kameraden die aus dem Verein ausgetreten sind, können nicht mehr aufgenommen werden.

III. Beerdigungen

Gebürtigen Affalterthalern und Kameraden mit Hauptwohnsitz im Gemeindebereich wird beim Ableben durch eine Kranzniederlegung und eine Fahnenabordnung die letzte Ehre erwiesen. Salut wird nur geschossen bei Kameraden die aktiven Militärdienst geleistet oder bei der Bundeswehr gedient haben.

IV. Geburtstage und goldene Hochzeit

Mitglieder werden ab dem 70. Lebensjahr beitragsfrei und erhalten zum 70. Geburtstag 1 Flasche Wein. Mit dem 75., 80., 85., usw. Lebensjahr erhält der Jubilar einen Geschenkkorb. Zum Fest der goldenen Hochzeit erhält das Jubelpaar ebenfalls einen Geschenkkorb. Nachdem der Zeitpunkt des Festes nicht immer bekannt ist, wäre es angebracht, den genauen Zeitpunkt dem Vereinsvorstand anzuzeigen.

V. Wahlen

Jährlich ist eine Generalversammlung mit Kassenbericht und Jahresbericht abzuhalten. Neuwahlen sind alle vier Jahre durchzuführen. Zu wählen sind: 1. Vorstand, 2. Vorstand, Kassier, Schriftführer, 2 Beiräte (gleichzeitig Kassenprüfer). In besonderen Fällen zwischen den Jahresversammlungen entscheidet die Vorstandschaft.

Satzungsänderung

Im Jahre 1996 beschloss die Vorstandschaft folgende Satzungsänderung:
"Ab 1996 wird zum 70. Geburtstag ein Bierkrug mit Vereinswappen und gravierten Zinndeckel, sowie eine Flasche Wein überreicht."
In besonderen Fällen entscheidet nach wie vor die Vorstandschaft über Abweichungen bei der Geschenkvergabe.

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 Von Reinhard Löwisch - für's Dorf

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